Besondere Geschäftsbedingungen

für

GigaLan Netzanbindungen

 

der

 

I-NetPartner GmbH

Online Services

Fraunhoferstrasse 4

D - 73037 Göppingen

 


§1 Anwendbarkeitder Besonderen Geschäftsbedingungen für Gigalan Funkverbindungen (BGfGF) und Zustandekommen des Vertrages


(1)
Die I-NetPartner GmbH Online Services (im folgenden I-NetPartner GmbH genannt) erbringt Ihre GigaLan®
Funkanbindungsdienste ausschließlich zu den vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen und Ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (In den Firmenräumen einsehbar).

(2)
Abweichungen von diesen Besonderen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wen die I-NetPartner GmbH sie schriftlich
bestätigt.

(4)
Die Angestellten der I-NetPartner GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen
zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

(5)
Die I-NetPartner GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie
Benutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu
ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen, nach Zugang der
Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese
entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß so ist die I-NetPartner GmbH berechtigt, den
Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

(6)
Die I-NetPartner GmbH kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung
bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

 

§2 Kündigung

(1)
Verträge treten mit der Unterzeichnung des Vertrages in Kraft und werden sofern nicht im jeweiligen Vertrag anderweitig
schriftlich vereinbart, jeweils für mindestens 24 Monate abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Tages der erstmaligen
Leistungsverpflichtung der I-NetPartner GmbH. Dieses Datum ist im Vertrag festzuhalten.

(2)
Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode von 24 Monaten (oder vertraglich anders vereinbart) kündbar.
Sofern keine schriftliche Kündigung bis mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode erfolgt, verlängert sich der
Vertrag automatisch auf weitere 12 Monate.

 

§3 Leistungsumfang


(1)
Die I-NetPartner GmbH stellt mit dem GigaLan® -Programm eine Datenfestverbindung über Funkstrecken ins Internet oder
zwischen verschiedenen Standorten bereit, der aus Computer- und Datenübertragungsdienstleistungen sowie Software,
Informationen und anderen Inhalten besteht.

(2)
Einzelheiten der von der I-NetPartner GmbH gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der dem
Kunden übergebenen allgemeinen Leistungsbeschreibung oder einem entsprechend unterbreiteten Angebot der I-NetPartner
GmbH und den mit dem Kunden diesbezüglich schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Weitere Kopien der
Leistungsbeschreibung können bei der I-NetPartner GmbH kostenlos angefordert werden.

(3)
Die I-NetPartner GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

(4)
Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu
zahlen.

(5)
Sofern die I-NetPartner GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung
eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

 

§4 Haftungsbeschränkung

(1)
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der I-NetPartner GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2)
Die I-NetPartner GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste und Datenstrecken übermittelten Informationen und zwar weder für
deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig
handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(3)
Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf den Funknetzübertragungswegen der I-NetPartner GmbH wird die I-NetPartner
GmbH umgehend für die Behebung des Übertragungsproblems sorgen.

(4)
Für durch höhere Gewalt (z.B. Blitz oder Sturmschaden) eingetroffene Übertragungsprobleme ist die I-NetPartner GmbH
generell nicht haftbar. Trotzdem wird Sie auch hier auf schnellst möglichem Wege die Übertragungswege zur Nutzung wieder
zur Verfügung stellen.

 

§5 Sicherheit

(1)
Die I-NetPartner GmbH betreibt eigene Sicherheitseinrichtungen (Firewall). Über diese Einrichtungen werden sämtliche
GigaLan Anschlüsse realisiert. Der Auftraggeber ist jedoch, sofern kein Zusatzauftrag zur Sicherung mit Firewallfunktionen
erteilt wird nicht für die Sicherung der Netze des Auftraggebers zuständig, und folglich dafür nicht haftbar. Der Auftraggeber
erteilt bei entsprechendem Wunsch einen gesonderten Auftrag.

 

§6 Eigentum von Übertragungsgerätschaften, Sorgfaltspflichten und Rückgabe nach Vertragsende

(1)
Die zum Betreiben der Datenübertragungsstrecken notwendigen Geräte mit allem Zubehör und Ausstattungen bleiben, außer
bei ausdrücklichem Kauf durch den Kunden, unabhängig von Laufzeit und Nutzungsdauer oder Nutzungsart Eigentum der I-
NetPartner GmbH, und werden vom Auftraggeber, nach Vertragsende, innerhalb von 14 Tagen an die I-NetPartner GmbH zurückgegeben.

(2)
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Sorgfalt über die im Eigentum der I-NetPartner GmbH befindlichen Geräte, die in den
Räumen des Auftraggebers aufgestellt und dort betrieben werden. Die Betriebskosten (Strom etc.) gehen zu Lasten des
Auftraggebers.

 

Stand: 01.11.2011 (Adressänderung nach Umzug)